Auch wenn für die Charaktere fast völlige Schrankenlosigkeit gilt, haben sich die Spieler an einige wenige Regeln zu halten, die in erster Linie nicht von mir sondern vom Forenanbieter verlangt werden.
§1 Die Pflichten der User
Den Usern ist das Hochladen, übertragen, verlinken von Inhalten, die • gesetzeswidrig, beleidigend oder verleumderisch sind oder in die Privatsphäre einer Person eingreifen • Aufrufe zur Gewalt und Rassismus oder Angriffe auf Personen oder Gruppen enthalten • Informationen zur Nachahmung von illegalen Aktivitäten wie zum Beispiel hacking, cracking oder Warez enthalten • gegen die Rechte anderer verstoßen, wie zum Beispiel Copyright geschützte Software, Musik, Text, Videos oder Bilder • Glücksspiele, Spielkasinos oder andere Foren bewerben oder anbieten • aus pornographischen oder altersbeschränkten (Jugendschutzgesetz) Informationen bestehen • ohne Erlaubnis derjenigen Person, private Informationen wie die Adresse, Telefonnummer oder Kreditkartennummern enthalten • aus Software Trojanern, Viren bestehen oder auf diese verweisen untersagt.
§2 Menschen
In diesem RPG ist jeder (mehr oder weniger) ein Mensch. Vampire, Kobolde oder Ähnliches wird es nicht geben. Auch wenn hier die abstrusesten Dinge in Erscheinung treten können, möchte ich bitten, darauf bedacht zu nehmen.
§3 Erlaubtheiten der Spieler für ihre selbsterstellten Charaktere
Grundsätzlich ist für die erstellten Charaktere im Spiel alles möglich. Dennoch gibt es auch in Rapture ein grundlegendes Strafrecht. Jedoch gilt die Devise: Verboten ist nur sich erwischen zu lassen.
§4 Im Falle des Todes oder der Pleite
Da es in Rapture durchaus möglich ist zu sterben oder Pleite zu gehen (Ausnahme aus technischen Gründen: Andrew Ryan), kann man nach darauf folgend einen neuen Charakter beantragen.
§5 Jeder spielt sich selbst
Jeder Spieler hat ausschließlich die Berechtigung sich selbst zu spielen. Niemand kann für einen Anderen Handlungen setzen. Jedoch kann man ungenutzte, selbsterfundene Nebencharaktre steuern, die der Spieler aber nicht zum Eigennutz einsetzen darf.